Mit Inkrafttreten der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gilt ab 01. Dezember eine allgemeine Maskenpflicht in der Sekundarstufe I. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe im Unterricht und im Außenbereich der Schule, außer im Sportunterricht.
Weitere Ausnahmen davon sind nur im Einzelfall unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses möglich. Während des Stoßlüftens in den  Schulräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung vorübergehend abgenommen werden.

Auch alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal müssen im gesamten Schulgebäude und im Außenbereich (Schulhof) eine Mund- Nasen- Bedeckung tragen. Diese Festlegung schließt das Lehrerzimmer, die Vorbereitungsräume sowie Beratungs- und Büroräume ein.

Außerdem gelten weiterhin die Regelungen unseres schulinternen Abstands-und Hygieneplanes vom 26.10.2020
(Vgl. unter Informationen für Eltern und Schüler).