Entsprechend des §17a der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg dürfen ab 19.04.2021 das Schulgebäude und das Schulgelände nur betreten werden, wenn die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das sonstige Personal zweimal in der Woche eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen. Zunächst erhalten nur die Schüler der 10. Jahrgangsstufe am Donnerstag für die nächsten zwei Wochen 4 Tests für zu Hause ausgehändigt. Gleichzeitig bekommen sie eine Bescheinigung, auf der die Erziehungsberechtigten dann jeweils die negativen Testergebnisse ihrer Kinder per Unterschrift und Datum nachweisen müssen. Die erste Kontrolle dieser negativen Testergebnisse erfolgt am Tag der EN-Prüfung am 20.04.2021. Weitere Nachweistermine folgen dann entsprechend der Teilnahme der Schüler am Wechselunterricht (Gruppe 1 am 22.04.2021 und Gruppe 2 am 23.04.2021) Bei Nichtvorlage der bestätigten Testergebnisse kann in Ausnahmefällen die Selbsttestung unter Aufsicht in der Schule stattfinden. Dazu müssen die Eltern aber dieser Selbsttestung in der Schule zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht und liegt das bestätigte Testergebnis  nicht vor, dann darf der entsprechende Schüler bzw. die entsprechende Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Testpflicht und die Vorlage eines tagesaktuellen Antigen-Schnelltestes mit negativem Testergebnis gilt ab 19.04.2021 auch für Besucher unserer Schule.

 

Bescheinigung nach § 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige - bitte doppelseitigen Ausdruck einstellen

Einverständniserklärung zur Durchführung don SARS-CoV2-Selbsttest in der Schule

Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule