Aus der Sek I Verordnung vom 25. März 2013

 

Übersicht über die Bedingungen zum Erwerb der einzelnen Abschlüsse in Oberschulen
Integratives System



Berufsbildungsreife/Erweiterte Berufsbildungsreife/Erweiterter Hauptschulabschluss

 

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife erworben.

• keine Note 6
• höchstens zwei Noten 5
• dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen,
• alle anderen Fächer mindestens Note 4,

Hinweis 1: Von den Fächern De und Ma darf höchstens eines mit 5 bewertet worden sein.

Hinweis 2: Ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden.

Hinweis 3: Noten aus B-Kursen werden in das A-Niveau umgerechnet
(Noten in B-Niveau entsprechen einer um eine Stufe besseren Note im A-Niveau).



Fachoberschulreife/Realschulabschluss

• keine Note 6
• mindestens 2 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 4
• in den A- Kursen mindestens die Note 3
• in zwei weiteren Fächern mindestens die Note 3
• In den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistung mindesten 4,0 betragen. Dabei darf keine Note 6 und höchstens zweimal die Note 5 auftreten.

Es darf höchstens eine Note 4 im A-Kurs oder eine Note 5 im B-Kurs ausgeglichen werden
durch eine Note 2 im A-Kurs oder Note 3 im B-Kurs oder Note 3 in WI.



Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe/Realschulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

• keine Note 6
• mindestens 3 Kurse im B-Niveau mit mindestens der Note 3
• in den A-Kursen mindestens die Note 2
• zwei weitere Fächer (nicht fachleistungsdifferenziert) mit mindestens Note 2
• In den anderen nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistung mindestens 3,0 betragen. Es darf höchstens ein Fach mit Note 5 bewertet sein.

Es darf höchstens eine Note 3 im A-Kurs oder eine Note 4 im B-Kurs ausgeglichen werden durch eine Note 1 im A-Kurs oder Note 2 im B-Kurs oder Note 2 in WI.



Fächergruppe 1: De, Ma, 1. Fremdsprache, Wahlpflicht 1

Fächergruppe 2: alle übrigen Fächer



Versetzung in die Klassenstufen 8 und 9

• keine Note 6
• mindestens Note 4 in allen Fächern
• höchstens 3 Fächer Note 5 – davon Deutsch oder Mathematik (nicht beide Fächer)