Für den Beginn des Regelunterrichts ab 07.06.2021 gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innen- und Außenbereich der Schule sowie im ÖPNV sowie die Testpflicht. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die nachweislich von einer SARS-Cov-2- Erkrankung genesen sind. Der Nachweis der negativen Testunterschriften erfolgt dann jeweils montags und mittwochs vor der ersten Unterrichtsstunde durch die unterrichtende Lehrkraft. Falls Schülerinnen bzw. Schüler ihren Testnachweis vergessen haben sollten, dann melden diese sich morgens im Sekretariat. Entweder wird dann ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt oder die Schülerin bzw. der Schüler muss das Schulgebäude verlassen.



Vom Bildungsministerium wurde  ein Schreiben für alle Eltern verfasst (Vgl. Informationsblatt vom 21.05.2021 auf unserer Homepage). In diesem Schreiben geht es u.a. um die Vorbereitungen auf das neue Schuljahr, um Förderkurse in den Ferien, um die Prüfung Kl. 10  im Schujahr 21/ 22 sowie um das Thema "Wiederholung einer Klassenstufe". Da alle Kinder pandemiebedingt mehr oder weniger Lernrückstände zu verzeichnen haben, ist eine Wiederholung vorrangig für Schülerinnen und Schüler gedacht, die einen angestrebten Abschluss anders nicht erreichen können. Unsere Klassenkonferenzen werden Mitte Juni über die Anträge auf freiwillige Wiederholung beraten. Bitte entscheiden Sie mit Ihrem Kind und mit uns, ob ein solcher Antrag förderlich für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist. Anträge auf freiwillige Wiederholung sind bis zum 10.06.2021 in schriftlicher Form im Sekretariat der Schule einzureichen. 

 

Des Weiteren gelten natürlich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe. Möglicherweise kann es dann für einzelne Schülerinnen und Schüler noch eine Nachprüfung zur Erreichung des Klassenziels geben. Diese Nachprüfungen werden am 24. und 25.06.2021 stattfinden. Nach den Klassenkonferenzen werden Sie von uns informiert, falls Ihr Kind für eine Nachprüfung infrage kommt.