Werner-von-Siemens-Schule Gransee
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Testpflicht ab 19.04.2021

Entsprechend des §17a der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg dürfen ab 19.04.2021 das Schulgebäude und das Schulgelände nur betreten werden, wenn die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das sonstige Personal zweimal in der Woche eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen. Zunächst erhalten nur die Schüler der 10. Jahrgangsstufe am Donnerstag für die nächsten zwei Wochen 4 Tests für zu Hause ausgehändigt. Gleichzeitig bekommen sie eine Bescheinigung, auf der die Erziehungsberechtigten dann jeweils die negativen Testergebnisse ihrer Kinder per Unterschrift und Datum nachweisen müssen. Die erste Kontrolle dieser negativen Testergebnisse erfolgt am Tag der EN-Prüfung am 20.04.2021. Weitere Nachweistermine folgen dann entsprechend der Teilnahme der Schüler am Wechselunterricht (Gruppe 1 am 22.04.2021 und Gruppe 2 am 23.04.2021) Bei Nichtvorlage der bestätigten Testergebnisse kann in Ausnahmefällen die Selbsttestung unter Aufsicht in der Schule stattfinden. Dazu müssen die Eltern aber dieser Selbsttestung in der Schule zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht und liegt das bestätigte Testergebnis  nicht vor, dann darf der entsprechende Schüler bzw. die entsprechende Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Testpflicht und die Vorlage eines tagesaktuellen Antigen-Schnelltestes mit negativem Testergebnis gilt ab 19.04.2021 auch für Besucher unserer Schule.

Eine Selbsttestung  bzw. die Nachweiserbringung über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 für die Schüler am morgigen Prüfungstag im Fach D ist nicht vorgesehen. 

 

Bescheinigung nach § 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige - bitte doppelseitigen Ausdruck einstellen

 

Unterricht ab 12.04.2021

Entsprechend der Beschlüsse unserer Landesregierung vom 06.04.2021 findet ab  12.04. 2021 für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 ausschließlich Distanzunterricht statt. Dabei gilt unser Notfallplan zum Distanzlernen vom 17.12.2020. Unser Abschlussjahrgang  Klasse 10 startet am Montag wieder im Wechselunterrichtsmodell mit der Gruppe 1 und am Dienstag mit der Gruppe 2. Am Donnerstag findet für alle Zehntklässler die schriftliche Prüfung im Fach D statt. Vor der Prüfung ist ein Selbsttest auf SARS-CoV-2 geplant.
Ab 19.04.2021 besteht  für die Schüler der 10. Jahrgangsstufe und für die Lehrkräfte eine Testpflicht.  Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist dann die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenz-/ Wechselunterricht. Die Ausgabe der Tests mit entsprechenden Hinweisen zur Testung erfolgt für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen in der nächsten Woche.

Keine Selbsttests vor Ostern

Am Freitag erreichte uns vom Bildungsministerium die Nachricht, dass die geplante Neulieferung der Selbsttests für Schüler ausfällt. Eine weitere Bestellung neuer Tests wird erst ab 25.03.2021 ausgeliefert. Das heißt, wir werden vor den Osterferien keine Testkits ausgeben können.

Keine Präsenzpflicht für Klasse 7 bis 9 ab Montag

Am Sonntagabend haben wir vom MBJS erfahren, dass ab 22.03.2021 die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 bis 9 bis zu den Osterferien ausgesetzt wird. Wenn Eltern sich entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schule entsprechend zu informieren. Der Unterricht für die Klasse 10 findet weiterhin im Wechselmodell statt. Am Freitag schreiben alle Schüler unserer Klassenstufe 10 die Vorklausur in Englisch.

Freiwillige SARS-CoV2-Selbsttests ab 22.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern

mit dem Beginn der nächsten Woche sind wöchentlich zu Hause freiwillige Selbsttests auf SARS-CoV-2 für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) möglich. Zu diesem Zweck erhalten die SuS in jeder Woche zwei Testkits von der Schule ausgehändigt. Diese Tests solltet ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, dann jeweils am Anfang und am Ende einer Schulwoche mit Präsenzunterricht durchführen.
Bei einem positiven Testergebnis nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler erst dann wieder am Unterricht teil, wenn durch einen PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests widerlegt wurde. Wir bitten die Eltern darum, uns über ein positives Testergebnis und über das Ergebnis der Überprüfung durch einen PCR-Test zu informieren. (Meldung an die Schulleitung über Telefon 03306 751 351 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Gleichzeitig weisen wir daraufhin, dass Sie ein positives Testergebnis unverzüglich dem Gesundheitsamt in Oranienburg melden müssen. (per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Sorgen wir gemeinsam durch die Teilnahme an den Selbsttests für noch mehr Sicherheit im Präsenzunterricht und im Umgang miteinander.

 

 

 

  1. Wechselunterricht ab 15. März 2021
  2. Dritter Landespreis für unsere Schülerzeitung
  3. Neue Schülerbeförderungssatzung
  4. Prämie für Podcast-Beitrag

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